18.09.2024, 14:51
Vielen Dank für die Antwort! Also steht die Rechtswirkung der Mahnung unter der aufschiebende Bedingung des Eintritt des Fristablaufs?
Eine blöde Frage. Aber weshalb mahnt man dann nicht ohne Fristsetzung, indem man auffordert ,,zahle sofort/unverzüglich; ich will jetzt mein Geld'
Dann käme der andere einen Tag nach Erhalt der Post in Verzug, man würde mehr Zinsen bekommen (wenn man kleinlich denkt) und könnte auch sehr zeitnah einen Anwalt beauftragen und als Verzugsschaden die Kosten geltend machen.
Eine blöde Frage. Aber weshalb mahnt man dann nicht ohne Fristsetzung, indem man auffordert ,,zahle sofort/unverzüglich; ich will jetzt mein Geld'
Dann käme der andere einen Tag nach Erhalt der Post in Verzug, man würde mehr Zinsen bekommen (wenn man kleinlich denkt) und könnte auch sehr zeitnah einen Anwalt beauftragen und als Verzugsschaden die Kosten geltend machen.
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Verständnisfrage zur Mahnung - von NewNRW24 - 18.09.2024, 11:37
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von Praktiker - 18.09.2024, 14:28
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