18.09.2024, 14:28
15.1.
Die Mahnung verlangt Zahlung bis spätestens 14.1. Also darf man sich so lange auch Zeit lassen.
Man kommt streng genommen nicht mit (Abgabe oder Zugang) der Mahnung in Verzug, sondern mit Verstreichen des Termins ohne Erbringen der angemahnten Leistung... Vor dem 15.1. wird zwar nicht geleistet, aber nicht "trotz Mahnung" im Sinne von "entgegen der Mahnung".
Die Mahnung verlangt Zahlung bis spätestens 14.1. Also darf man sich so lange auch Zeit lassen.
Man kommt streng genommen nicht mit (Abgabe oder Zugang) der Mahnung in Verzug, sondern mit Verstreichen des Termins ohne Erbringen der angemahnten Leistung... Vor dem 15.1. wird zwar nicht geleistet, aber nicht "trotz Mahnung" im Sinne von "entgegen der Mahnung".
Nachrichten in diesem Thema
Verständnisfrage zur Mahnung - von NewNRW24 - 18.09.2024, 11:37
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von Praktiker - 18.09.2024, 14:28
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von NewNRW24 - 18.09.2024, 14:51
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von RefNdsOL - 18.09.2024, 15:27
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von Praktiker - 18.09.2024, 21:37
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von RefNdsOL - 18.09.2024, 21:50
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von Praktiker - 19.09.2024, 08:03
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von Egal - 19.09.2024, 09:30
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von Praktiker - 19.09.2024, 21:24
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von NewNRW24 - 19.09.2024, 21:18