18.09.2024, 11:37
Hey Leute, eine Sache verstehe ich nicht so ganz.
Folgender Kurzfall: A hat gegen B einen fälligen und durchsetzbaren Zahlungsanspruch iHv 100 €.
Jetzt setzt A dem B am 01.01.2024 eine Frist zur Zahlung innerhalb von zwei Wochen bis zum 14.01.2024.
Kommt B bereits am Tag nach der Fristsetzung also am 02.01.2024 in Verzug, oder erst ab dem 15.01.2024?
Verzugszinsen werden nämlich in Klausuren immer ab dem 15.01.2024 geltend gemacht, also einen Tag nach Fristablauf.
Ich dachte aber immer, dass man bereits mit der Mahnung in Verzug gerät. Ich verstehe nicht ganz wie es rechtlich/ dogmatisch abläuft. Könnte mir das jemand erklären?
Vielen Dank im Voraus
Folgender Kurzfall: A hat gegen B einen fälligen und durchsetzbaren Zahlungsanspruch iHv 100 €.
Jetzt setzt A dem B am 01.01.2024 eine Frist zur Zahlung innerhalb von zwei Wochen bis zum 14.01.2024.
Kommt B bereits am Tag nach der Fristsetzung also am 02.01.2024 in Verzug, oder erst ab dem 15.01.2024?
Verzugszinsen werden nämlich in Klausuren immer ab dem 15.01.2024 geltend gemacht, also einen Tag nach Fristablauf.
Ich dachte aber immer, dass man bereits mit der Mahnung in Verzug gerät. Ich verstehe nicht ganz wie es rechtlich/ dogmatisch abläuft. Könnte mir das jemand erklären?
Vielen Dank im Voraus
Nachrichten in diesem Thema
Verständnisfrage zur Mahnung - von NewNRW24 - 18.09.2024, 11:37
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von Praktiker - 18.09.2024, 14:28
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von NewNRW24 - 18.09.2024, 14:51
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von RefNdsOL - 18.09.2024, 15:27
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von Praktiker - 18.09.2024, 21:37
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von RefNdsOL - 18.09.2024, 21:50
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von Praktiker - 19.09.2024, 08:03
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von Egal - 19.09.2024, 09:30
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von Praktiker - 19.09.2024, 21:24
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von NewNRW24 - 19.09.2024, 21:18