07.09.2024, 18:51
Hallo an alle,
im Kaiserskript "Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen" steht auf Seite 22, Rn. 38 "- Wenn der Beklagte gegenüber einem Zahlungsanspruch wegen eines eigenen bezifferten Geldanspruch ein "Zurückbehaltungsrecht" geltend macht, ist das eine konkludent erklärte Aufrechnung"
Ist diese Passage so zu verstehen, dass jedes mal wenn eine Partei solch ein Zurückbehaltungsrecht Geld gegen Geld geltend macht, man als Gericht dies als Aufrechnungserklärung umdeuten muss ?
im Kaiserskript "Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen" steht auf Seite 22, Rn. 38 "- Wenn der Beklagte gegenüber einem Zahlungsanspruch wegen eines eigenen bezifferten Geldanspruch ein "Zurückbehaltungsrecht" geltend macht, ist das eine konkludent erklärte Aufrechnung"
Ist diese Passage so zu verstehen, dass jedes mal wenn eine Partei solch ein Zurückbehaltungsrecht Geld gegen Geld geltend macht, man als Gericht dies als Aufrechnungserklärung umdeuten muss ?
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Konkludent erklärte Aufrechnung anstelle ZBR - von al_kurdi - 07.09.2024, 18:51
RE: Konkludent erklärte Aufrechnung anstelle ZBR - von Die Spitze der Sozialkompetenz - 07.09.2024, 19:05
RE: Konkludent erklärte Aufrechnung anstelle ZBR - von Praktiker - 08.09.2024, 16:42