06.09.2024, 17:35
die Kammern schrauben die Erwartungen aber auch immer höher. Inzwischen wird von unserer Kammer die Bestätigung folgender Formulierung verlangt: "Wir gestatten unwiderruflich, dass Sie Ihren Arbeitsplatz jederzeit uneingeschränkt zur Wahrnehmung anwaltlicher Geschäfte verlassen können. Diese Regelung ist Bestandteil des Dienstvertrags" Ganz ehrlich: diese Zusicherung geben wir als Unternehmen nicht mehr ab. Es mag ja auch mal Sachen geben, die mir als AG wichtig sind....
Nachrichten in diesem Thema
Freistellungserklärung Syndikus im öD - von anfänger - 05.09.2024, 21:02
RE: Freistellungserklärung Syndikus im öD - von Tess T. Culls - 06.09.2024, 08:21
RE: Freistellungserklärung Syndikus im öD - von Egal - 06.09.2024, 14:45
RE: Freistellungserklärung Syndikus im öD - von Freidenkender - 06.09.2024, 17:35