05.09.2024, 21:02
Hallo zusammen,
ist es, rechtlich und praktisch, denkbar, dass man auf einer Syndikusstelle im öD eine Freistellungserklärung zur Tätigkeit als niedergelassener Anwalt bekommt? Oder wäre das mit den Kernarbeitszeiten etc. grundsätzlich nicht vereinbar?
Denn an sich wäre das ja bei 39h öD Stelle eine naheliegende Kombi?
VG
ist es, rechtlich und praktisch, denkbar, dass man auf einer Syndikusstelle im öD eine Freistellungserklärung zur Tätigkeit als niedergelassener Anwalt bekommt? Oder wäre das mit den Kernarbeitszeiten etc. grundsätzlich nicht vereinbar?
Denn an sich wäre das ja bei 39h öD Stelle eine naheliegende Kombi?
VG
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Freistellungserklärung Syndikus im öD - von anfänger - 05.09.2024, 21:02
RE: Freistellungserklärung Syndikus im öD - von Tess T. Culls - 06.09.2024, 08:21
RE: Freistellungserklärung Syndikus im öD - von Egal - 06.09.2024, 14:45
RE: Freistellungserklärung Syndikus im öD - von Freidenkender - 06.09.2024, 17:35