05.09.2024, 20:58
Wenn Pseudonyme genutzt wurden, werden die Aliasnamen mit aufgeführt, jedenfalls habe ich das schon so gemacht. Irgendwie nennt sich jeder, da würde ich dann den Namen verwenden. Und ob ein Name, Alter usw. wirklich stimmt, weiß man ohnehin oft nicht. Entscheidend ist, dass der Beschuldigte eindeutig zu identifizieren ist.
Nachrichten in diesem Thema
Unbekannter Beschuldigter/Angeklagter - von thofrahe - 05.09.2024, 20:41
RE: Unbekannter Beschuldigter/Angeklagter - von Praktiker - 05.09.2024, 20:58
RE: Unbekannter Beschuldigter/Angeklagter - von RiNrw - 08.09.2024, 22:50
RE: Unbekannter Beschuldigter/Angeklagter - von Drin - 05.09.2024, 22:31
RE: Unbekannter Beschuldigter/Angeklagter - von thofrahe - 06.09.2024, 16:17