04.09.2024, 14:14
(02.09.2024, 22:10)Adlatus schrieb: Das scheint mir eine extrem spezielle Konstellation und Rechtsfrage zu sein, die so vielleicht eher nicht examensrelevant ist. Ich bin nicht sicher, wie der BGH die Formulierung meint, die Urkundevorlage durch Dritte könne der Bereitstellung von Beweismitteln dienen. Im Grundsatz würde ich bei der Urkundenvorlage durch Dritte nicht anders verfahren als von mir bereits dargestellt. Die Urkundenvorlage nach § 142 ZPO ist vom Urkundenbeweis (§ 420 ZPO) zu unterscheiden. Das schließt natürlich nicht aus, dass eine Partei die aufgrund von § 142 ZPO (durch den Gegner oder einen Dritten) vorgelegte Urkunde sodann für einen förmlichen Beweisantritt nutzt. Dann müsste der Vortrag der Vorlage zum Trotz streitig bleiben und das Gericht in die Urkunde im Rahmen der mündlichen Verhandlung Einsicht nehmen (in der Praxis selten).
Danke, liebe[r] Adlatus!
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§ 142 ZPO im Tatbestand - von ioperme - 29.08.2024, 09:44
RE: § 142 ZPO im Tatbestand - von Praktiker - 29.08.2024, 20:26
RE: § 142 ZPO im Tatbestand - von ioperme - 31.08.2024, 14:14
RE: § 142 ZPO im Tatbestand - von Adlatus - 31.08.2024, 14:19
RE: § 142 ZPO im Tatbestand - von Praktiker - 31.08.2024, 16:37
RE: § 142 ZPO im Tatbestand - von ioperme - 02.09.2024, 10:23
RE: § 142 ZPO im Tatbestand - von Adlatus - 02.09.2024, 22:10
RE: § 142 ZPO im Tatbestand - von ioperme - 04.09.2024, 14:14