31.08.2024, 14:24
Dir geht es wahrscheinlich um die Frage, ob praktische Unterschiede bestehen, wenn man bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Widerklage bei der Prüfung von § 33 ZPO als Heilungsvorschrift nach der Lit. § 39 ZPO statt wie die Rspr. § 295 ZPO analog anwendet.
Der dogmatische Unterschied dürfte klar sein: Die Literatur sieht in der Regelung des § 33 ZPO nur eine Regelung der örtlichen Zuständigkeit und wendet konsequent § 39 ZPO an. Der BGH sieht in der Konnexität zusätzlich auch eine eigene Sachentscheidungsvoraussetzung, deren Heilung sich dann nach § 295 ZPO analog richtet.
Der dogmatische Unterschied dürfte klar sein: Die Literatur sieht in der Regelung des § 33 ZPO nur eine Regelung der örtlichen Zuständigkeit und wendet konsequent § 39 ZPO an. Der BGH sieht in der Konnexität zusätzlich auch eine eigene Sachentscheidungsvoraussetzung, deren Heilung sich dann nach § 295 ZPO analog richtet.
Nachrichten in diesem Thema
Worin liegt der Unterschied zwischen § 295 ZPO und § 39 ZPO? - von ZivilRDDorf - 31.08.2024, 12:11
RE: Worin liegt der Unterschied zwischen § 295 ZPO und § 39 ZPO? - von ioperme - 31.08.2024, 14:24