28.08.2024, 09:10
Wie meine Vorredner schon sagten, gibt es keine klare Linie. Es wird aber gesagt, und so habe ich es auch fürs Examen gelernt und in der Praxis erlebt, dass ab einer Abweichung von 20 % (manche machen auch glaube ich 30 %) eine Klageabweisung im Übrigen notwendig ist und eine Kostentragungspflicht des Klägers sodann daraus erwächst. Bis zu 20% ist es unschädlich für den Kläger. Soweit auch Th/P § 92 Rn. 9.
Nachrichten in diesem Thema
Klageabweisung im Übrigen bei Schmerzensgeld? - von T1997 - 22.08.2024, 12:44
RE: Klageabweisung im Übrigen bei Schmerzensgeld? - von Dem672 - 22.08.2024, 13:03
RE: Klageabweisung im Übrigen bei Schmerzensgeld? - von Paul Klee - 22.08.2024, 21:44
RE: Klageabweisung im Übrigen bei Schmerzensgeld? - von NRWLegal - 24.08.2024, 09:40
RE: Klageabweisung im Übrigen bei Schmerzensgeld? - von Cenaira - 28.08.2024, 09:10