26.08.2024, 10:48
In NRW ist es so, dass du maximal 10 Stunden (im juristischen Bereich, sonst nur 8) neben dem Ref arbeiten darfst. Die Klausuren sollten über die Pauschale bis 3.000 EUR steuerfrei sein. Bei deinem Minijob wirst du wohl unter der Grenze sein, weshalb auch dies steuerfrei ist. Alles drüber wird in Steuerklasse 6 versteuert - lohnt also quasi nicht.
Nachrichten in diesem Thema
Nebentätigkeit im Ref - von lawy - 29.07.2024, 09:48
RE: Nebentätigkeit im Ref - von Grüneberger - 29.07.2024, 10:14
RE: Nebentätigkeit im Ref - von JuristinausD - 26.08.2024, 10:48