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Abordnungen in der Praxis
RefNdsOL
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Themen: 17
Registriert seit: May 2024
#4
25.08.2024, 22:40
Außergewöhnlich gute Noten und kommunizierte/vermittelte Karriereambitionen im Einstellungsprozess können gegebenenfalls je nach Land/Einstellungspraxis dafür sorgen, dass man eher schon mal bemerkt/vermerkt wird; die Noten bringen dich aber - wie so oft - erst mal rein. Danach gilt:

Die Beurteilungen sind zuvorderst entscheidend und - und das kann man nicht genug betonen - einen unterstützenden Dienstvorgesetzten. Schließlich muss der abordnende Dienstherr zustimmen. Wenn der Dienstvorgesetzte einen unterstützt, in der Regel, weil er entweder selbst einen guten Eindruck hat und/oder gerade weil regelmäßig der Dienstvorgesetzte für die dienstlichen Beurteilungen zuständig ist, dann kann da sehr viel funktionieren. Schließlich hat beispielsweise der Präsident des Landgerichts in aller Regel selbst einmal Zeit in der Justizverwaltung verbracht und damit entsprechende Kontakte; aufgrund des Verwaltungsanteils in diesen Positionen, ist ohnehin ein Austausch mit dem Ministerium üblich. Da kann es dann auch - freilich nicht selbstverständlich - sein, dass der Dienstvorgesetzte Kontakte nach Karlsruhe hat oder jedenfalls über das Ministerium später Kontakte hergestellt werden können. Netzwerken ist nicht nur in der freien Wirtschaft wichtig, sondern und gerade auch im Staatsdienst, wenn man in höhere Sphären jenseits der A15//R1 aufsteigen will. Und Netzwerken beim Staatsdienst beginnt - nicht zwingend - auch mit guten dienstlichen Beurteilungen, durch die der eigene Dienstvorgesetzte auf einen aufmerksam wird.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.08.2024, 22:56 von RefNdsOL.)
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Abordnungen in der Praxis - von Litigation Goddess - 25.08.2024, 18:18
RE: Abordnungen in der Praxis - von RefNdsOL - 25.08.2024, 19:14
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