22.08.2024, 21:44
Schau in der Tat mal bei 92 II Nr. 2 ZPO in die Kommentierung.
Es gibt da keine ganz klare Linie und es kommt auch auf den Einzelfall an.
Wohl hM ist ungefähr so: ein teilweises Unterliegen wird in der Regel bei 20% Unterschreitung der angegeben Größenordnung angenommen. Wenn ein Mindestbetrag angegeben wird, sobald dieser unterschritten wird.
Es gibt da keine ganz klare Linie und es kommt auch auf den Einzelfall an.
Wohl hM ist ungefähr so: ein teilweises Unterliegen wird in der Regel bei 20% Unterschreitung der angegeben Größenordnung angenommen. Wenn ein Mindestbetrag angegeben wird, sobald dieser unterschritten wird.
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