22.08.2024, 13:03
Da würde ich auf § 92 II Nr 2 ZPO abstellen.
Thomas/Putzo (§ 92 Rn. 9) sagt dazu: „vor allem bei § 287 (häufigster Fall). IdR darf nicht mehr als 20% vom Antrag abgewiesen werden; andernfalls ist verhältnismäßig zu teilen. Zur Anwendbarkeit bei unbezifferten Klageanträgen Husmann NJW 89, 3126. für den Umfang der Abweichungen ist von den Vorstellungen des Klägers auszugehen.“
Thomas/Putzo (§ 92 Rn. 9) sagt dazu: „vor allem bei § 287 (häufigster Fall). IdR darf nicht mehr als 20% vom Antrag abgewiesen werden; andernfalls ist verhältnismäßig zu teilen. Zur Anwendbarkeit bei unbezifferten Klageanträgen Husmann NJW 89, 3126. für den Umfang der Abweichungen ist von den Vorstellungen des Klägers auszugehen.“
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