22.08.2024, 12:44
Hallo zusammen :)
kann sein, dass die Frage ein bisschen blöd ist aber ich stehe grade auf dem Schlauch:
Wenn der Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld will, muss er ja einen ungefähren Betrag angeben. Wenn das Gericht ihm dann weniger zuspricht, als diesen Betrag, muss dann die Klage im Übrigen abgewiesen werden? Oder wird die Klage nicht im Übrigen abgewiesen, weil die Höhe des Schmerzensgeldes ja im Ermessen des Gerichts steht und der Kläger nur einen Wunschbetrag angegeben hat?
kann sein, dass die Frage ein bisschen blöd ist aber ich stehe grade auf dem Schlauch:
Wenn der Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld will, muss er ja einen ungefähren Betrag angeben. Wenn das Gericht ihm dann weniger zuspricht, als diesen Betrag, muss dann die Klage im Übrigen abgewiesen werden? Oder wird die Klage nicht im Übrigen abgewiesen, weil die Höhe des Schmerzensgeldes ja im Ermessen des Gerichts steht und der Kläger nur einen Wunschbetrag angegeben hat?
Nachrichten in diesem Thema
Klageabweisung im Übrigen bei Schmerzensgeld? - von T1997 - 22.08.2024, 12:44
RE: Klageabweisung im Übrigen bei Schmerzensgeld? - von Dem672 - 22.08.2024, 13:03
RE: Klageabweisung im Übrigen bei Schmerzensgeld? - von Paul Klee - 22.08.2024, 21:44
RE: Klageabweisung im Übrigen bei Schmerzensgeld? - von NRWLegal - 24.08.2024, 09:40
RE: Klageabweisung im Übrigen bei Schmerzensgeld? - von Cenaira - 28.08.2024, 09:10