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Zeiterfassung nicht mandatsbezogen
Egal
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#15
21.08.2024, 11:30
(21.08.2024, 10:53)Patenter Gast schrieb:  Wenn aber das Gesetz relevant ist (selten genug bei Anwälten), dann sollte es eben auch klar sein, dass deine Anwesenheit im Büro und die Zurverfügungstellung deiner Arbeitskraft ausreichend ist. Du musst nicht jede 6 Minuten deiner Zeit mit sinnvoller Tätigkeit verbringen und insbesondere wären Toiletten- oder kurze Kaffeepausen Arbeitszeit, so dass du sie selbstverständlich erfassen kannst.

Da aber ein eigener Eintrag für den Toilettengang zum einen ziemlich weird und zum anderen auch schon wieder eine bedenkliche Überwachung der Mitarbeiter wäre, solltest du hier einfach eine etwas generöseres Verständnis an die Zeiterfassung anlegen. Das läuft eben unter deinem größten non-billable matter des Tages und gut ist. Ob du nun 2:12 Rechtsprechungsreport gelesen hast oder 2:18 interessiert nun wirklich niemanden.

+1

Du gehst ja nun nicht 2 Stunden am Tag auf Toilette, sodass dies ein nennenswerter Posten wäre. Und selbst wenn du mal ein Problem mit deinem Magen-Darm-Trakt hast und tatsächlich so lange brauchst, musst du das nicht eintragen.

Ja, es gibt sogar dazu ein Urteil. Frage mich jetzt nicht nach Az und Gericht, denn es ist lange her, dass ich es gelesen habe, aber es wurde selbstverständlich noch einmal klargestellt, dass Toilettenzeiten den Arbeitgeber nichts angehen und er diese Zeiten nicht überwachen darf (wenn kein offensichtlicher Arbeitszeitbetrug vorliegt).
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Zeiterfassung nicht mandatsbezogen - von Gast1904 - 14.08.2024, 07:41
RE: Zeiterfassung nicht mandatsbezogen - von Etbi - 14.08.2024, 07:55
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