20.08.2024, 19:45
Zur Verteidigung der oft abweichenden Praxis: erstens hat sich (wenn auch schon vor Jahren) die Rechtslage geändert, und zweitens möchte man die Akte nicht nach einem Monat wieder in die Hand nehmen und den Streitwert erneut ausrechnen müssen. Und außerdem befürchtet man, es könnte übersehen werden, dass die Festsetzung insoweit nicht bindet. Ehrlich gesagt würde ich heute tatsächlich knapp schreiben: die Reduzierung auf ... ab ist für die Gerichtskosten ohne Bedeutung.
Aber oft hat man ja auch einen Antrag, dann ist es ohnehin richtig...
Aber oft hat man ja auch einen Antrag, dann ist es ohnehin richtig...
Nachrichten in diesem Thema
Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von ZivilRDDorf - 13.08.2024, 20:06
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von Praktiker - 13.08.2024, 22:12
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von Paul Klee - 13.08.2024, 22:24
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von ZivilRDDorf - 13.08.2024, 22:32
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von Paul Klee - 13.08.2024, 22:37
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von Praktiker - 14.08.2024, 05:30
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von RiLG Hessen - 14.08.2024, 19:58
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von Praktiker - 15.08.2024, 23:35
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von RiNrw - 15.08.2024, 23:49
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von Adlatus - 18.08.2024, 22:54
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von Praktiker - 20.08.2024, 19:45
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von Adlatus - 20.08.2024, 21:49