19.08.2024, 20:58
(19.08.2024, 19:21)Verwaltungsjurist schrieb:(18.08.2024, 21:49)Praktiker schrieb: Dank Doktortitel habe ich das Problem nicht; in einem FG-Verfahren musste ich mal jemanden privat vertreten und dafür die Befähigung zum Richteramt nachweisen, was ich durch eine Kopie des Examenszeugnisses getan habe und sehr schräg fand.
Davon abgesehen meine ich zweierlei: Amtsbezeichnung in nicht dienstlichen Angelegenheiten angeben geht gar nicht und kann (muss nicht, wenn man sich mäßigt und nicht den Eindruck amtlichen Handelns erweckt, das stimmt natürlich) richtig Ärger geben. Jeder Richter merkt aber nach wenigen Sätzen, ob hier ein Kollege schreibt oder ein Laie. Ich würde einfach sauber aufbauen und formulieren, dann wird man von Juristen sofort ernstgenommen. Bei Sachbearbeiter mag das anders sein, da haben es die Rechtsanwälte natürlich leichter, mit Autorität aufzutreten.
Ass. iur. ist völlig in Ordnung - würde ich persönlich aber nicht verwenden, das klingt immer so, als habe es für ein richtiges Amt nicht gereicht, das schreibt kein Richter.
Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie extrem gesetzesfern in diesem Forum diskutiert wird, zumal von Doppelprädikatsjuristen. Sollte nicht Ausgangspunkt das Gesetz sein, wenn man sich zur Rechtslage äußert? Was der Kollege als sehr problematisch darstellt („richtig Ärger“), ist im grundsätzlichen Ausgangspunkt vom Gesetz ausdrücklich erlaubt: § 86 Abs. 2 Satz 2 BBG. Was soll also an einem Verhalten, welches das Gesetz im Grundsatz ausdrücklich erlaubt, problematisch sein? Solange nicht ausnahmsweise straftatbestandlich bestimmte Umstände hinzukommen, sehe ich also kein rechtliches Problem, allenfalls ein taktisches oder stilistisches, aber das ist nicht Rechts-, sondern Geschmacksfrage.
Du hast den Klammerzusatz gelesen? Die dazugehörigen Paragrafen findet vermutlich jeder selbst... Natürlich darf man die Amtsbezeichnung auch privat führen - hier geht es aber nicht um einen wissenschaftlichen Beitrag oder um den Grabstein, sondern um Verfahrenshandlungen oder ähnliche Schriftsätze, und da ist es ein schmaler Grat und die Warnung angezeigt.
Nachrichten in diesem Thema
Richter- Private Rechtsstreitigkeiten: Wie nennt man sich? - von Therizinosaurus - 18.08.2024, 20:44
RE: Richter- Private Rechtsstreitigkeiten: Wie nennt man sich? - von RefNdsOL - 18.08.2024, 21:15
RE: Richter- Private Rechtsstreitigkeiten: Wie nennt man sich? - von Gast112351235 - 18.08.2024, 21:32
RE: Richter- Private Rechtsstreitigkeiten: Wie nennt man sich? - von Friedman - 18.08.2024, 21:47
RE: Richter- Private Rechtsstreitigkeiten: Wie nennt man sich? - von Praktiker - 18.08.2024, 21:49
RE: Richter- Private Rechtsstreitigkeiten: Wie nennt man sich? - von Egal - 19.08.2024, 00:26
RE: Richter- Private Rechtsstreitigkeiten: Wie nennt man sich? - von Verwaltungsjurist - 19.08.2024, 19:21
RE: Richter- Private Rechtsstreitigkeiten: Wie nennt man sich? - von Praktiker - 19.08.2024, 20:58
RE: Richter- Private Rechtsstreitigkeiten: Wie nennt man sich? - von Therizinosaurus - 19.08.2024, 20:40
RE: Richter- Private Rechtsstreitigkeiten: Wie nennt man sich? - von RefNdsOL - 19.08.2024, 21:11
RE: Richter- Private Rechtsstreitigkeiten: Wie nennt man sich? - von Blues5 - 20.08.2024, 22:47
RE: Richter- Private Rechtsstreitigkeiten: Wie nennt man sich? - von Unjopa - 01.10.2024, 17:17