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Richter- Private Rechtsstreitigkeiten: Wie nennt man sich?
Egal_
Posting Freak
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Registriert seit: Feb 2022
#6
19.08.2024, 00:26
(18.08.2024, 21:49)Praktiker schrieb:  Dank Doktortitel habe ich das Problem nicht; in einem FG-Verfahren musste ich mal jemanden privat vertreten und dafür die Befähigung zum Richteramt nachweisen, was ich durch eine Kopie des Examenszeugnisses getan habe und sehr schräg fand.

Davon abgesehen meine ich zweierlei: Amtsbezeichnung in nicht dienstlichen Angelegenheiten angeben geht gar nicht und kann (muss nicht, wenn man sich mäßigt und nicht den Eindruck amtlichen Handelns erweckt, das stimmt natürlich) richtig Ärger geben. Jeder Richter merkt aber nach wenigen Sätzen, ob hier ein Kollege schreibt oder ein Laie. Ich würde einfach sauber aufbauen und formulieren, dann wird man von Juristen sofort ernstgenommen. Bei Sachbearbeiter mag das anders sein, da haben es die Rechtsanwälte natürlich leichter, mit Autorität aufzutreten.

Ass. iur. ist völlig in Ordnung - würde ich persönlich aber nicht verwenden, das klingt immer so, als habe es für ein richtiges Amt nicht gereicht, das schreibt kein Richter.

Den Hinweis auf die Tätigkeit als Richter würde ich ebenfalls auf gar keinen Fall angeben, schon um den erwähnten Eindruck amtlichen Handelns nicht zu erwecken.

Als Syndikusrechtsanwältin habe ich aus dem Grund meine Doppelzulassung. Wie von anderen berichtet, habe ich im Beruf sehr oft die Erfahrung gemacht, dass es wesentlich mehr zieht, wenn ich mich als Rechtsanwältin XY als nur mit meinem Namen vorstelle.
In privaten Angelegenheiten habe ich es manchmal so gehandhabt, dass ich zunächst ohne Nennung meines Berufs aufgetreten bin, wenn die Gegenseite aber meinte, Spielchen mit mir spielen zu können, beim nächsten Mal mit Rechtsanwältin unterschrieben habe. Daa wäre hier mit dem Ass.jur. sicher noch eine Variante.

Das Gericht erkennt den Juristen so oder so, aber darum geht es dem TE nicht, wenn ich ihn richtig verstanden habe. Ziel dürfte es sein, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Edit: ich korrigiere mich. Der TE schreibt von Gerichtsverfahren. Dann definitiv ohne Ass.jur. denn das Gericht erkennt, dass kein Laie am Werk ist.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.08.2024, 00:29 von Egal.)
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