Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
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Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
18.08.2024, 21:15
Zwar selbst nicht in der Situation, folgende Gedanken sind wohl dennoch zutreffend:
Ass. iur. oder eher Assessor wäre jedenfalls die einzige Bezeichnung, die nicht missverständlich wäre. Grundsätzlich sollte die Angabe einer Amtsbezeichnung bei Richtern oder Verwaltungsbeamten unterlassen werden; schließlich könnte das suggerieren, man agiere in dem Moment gerade in dieser amtlichen Funktion / als Amtsträger. Bei "Rechtsanwalt" entsteht dieses Problem nicht, denn Rechtsanwälte sind gerade zu Rechtsberatung und (außer-)gerichtlichen Vertretung berufen.
Im Übrigen sollte der Umstand, ob einer der Parteien (selbst) juristisch qualifiziert ist unerheblich sein. Denn allein die Tatsache, dass eine Partei juristisch qualifiziert ist, hat nicht zwangsläufig (!) bessere Schriftsätze, vernünftige Anträge und Beweisangebote zur Folge. Der Umstand einer formal betrachtet juristisch qualifizierten Partei hilft dem Verfahren allenfalls durch eine ggf. "Einschüchterung" des Gegners. Dem Gericht hilft es herzlich wenig, wenn Schriftsätze, Anträge etc. genau so ggf. unverständlich oder unergiebig ist wie beim Gegner. Vielmehr sollte gerade die juristisch qualifizierte Partei seine Qualifikation unmittelbar nutzen durch klare Schriftsätze und eine dem Verfahren förderliches Verhalten. Gerade dafür wird das Gericht / der zuständige Richter dankbar sein.
Über dies können mE klare, eloquent formulierte Schriftsätze inkl. vollständigen Anträgen, ggf. Hilfsanträgen und ggf. ergiebigen Beweisangeboten eher zum Ernstnehmen durch den Gegner führen als eine ihm wahrscheinlich unbekannte Bezeichnung wie "Assessor"/"Ass. iur."
Ass. iur. oder eher Assessor wäre jedenfalls die einzige Bezeichnung, die nicht missverständlich wäre. Grundsätzlich sollte die Angabe einer Amtsbezeichnung bei Richtern oder Verwaltungsbeamten unterlassen werden; schließlich könnte das suggerieren, man agiere in dem Moment gerade in dieser amtlichen Funktion / als Amtsträger. Bei "Rechtsanwalt" entsteht dieses Problem nicht, denn Rechtsanwälte sind gerade zu Rechtsberatung und (außer-)gerichtlichen Vertretung berufen.
Im Übrigen sollte der Umstand, ob einer der Parteien (selbst) juristisch qualifiziert ist unerheblich sein. Denn allein die Tatsache, dass eine Partei juristisch qualifiziert ist, hat nicht zwangsläufig (!) bessere Schriftsätze, vernünftige Anträge und Beweisangebote zur Folge. Der Umstand einer formal betrachtet juristisch qualifizierten Partei hilft dem Verfahren allenfalls durch eine ggf. "Einschüchterung" des Gegners. Dem Gericht hilft es herzlich wenig, wenn Schriftsätze, Anträge etc. genau so ggf. unverständlich oder unergiebig ist wie beim Gegner. Vielmehr sollte gerade die juristisch qualifizierte Partei seine Qualifikation unmittelbar nutzen durch klare Schriftsätze und eine dem Verfahren förderliches Verhalten. Gerade dafür wird das Gericht / der zuständige Richter dankbar sein.
Über dies können mE klare, eloquent formulierte Schriftsätze inkl. vollständigen Anträgen, ggf. Hilfsanträgen und ggf. ergiebigen Beweisangeboten eher zum Ernstnehmen durch den Gegner führen als eine ihm wahrscheinlich unbekannte Bezeichnung wie "Assessor"/"Ass. iur."
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RE: Richter- Private Rechtsstreitigkeiten: Wie nennt man sich? - von RefNdsOL - 19.08.2024, 21:11
RE: Richter- Private Rechtsstreitigkeiten: Wie nennt man sich? - von Blues5 - 20.08.2024, 22:47
RE: Richter- Private Rechtsstreitigkeiten: Wie nennt man sich? - von Unjopa - 01.10.2024, 17:17