16.08.2024, 17:03
Hallo liebe KollegInnen,
mir hat sich die Frage gestellt, wann in der Klausur die Abgrenzung zwischen dem SE statt und neben der Leistung ausdrücklich anzusprechen ist.
Denn grundsätzlich ergibt sich die Abgrenzung bereits aus der gewählten Anspruchsgrundlage (zB wenn § 281).
In einigen Lösungsskizzen wird indes ausdrücklich verlangt, dass in Rahmen der Klausur eine Abgrenzung vorzunehmen ist (zB bzgl. der Erforderlichkeit einer fruchtlosen Fristsetzung zur Nacherfüllung).
Ich freue mich auf den Austausch und bin gespannt auf Eure Antworten.
LG aus NRW
mir hat sich die Frage gestellt, wann in der Klausur die Abgrenzung zwischen dem SE statt und neben der Leistung ausdrücklich anzusprechen ist.
Denn grundsätzlich ergibt sich die Abgrenzung bereits aus der gewählten Anspruchsgrundlage (zB wenn § 281).
In einigen Lösungsskizzen wird indes ausdrücklich verlangt, dass in Rahmen der Klausur eine Abgrenzung vorzunehmen ist (zB bzgl. der Erforderlichkeit einer fruchtlosen Fristsetzung zur Nacherfüllung).
Ich freue mich auf den Austausch und bin gespannt auf Eure Antworten.
LG aus NRW
Nachrichten in diesem Thema
Abgrenzung zwischen SE statt und neben der Leistung in der Klausur? - von NRWLegal - 16.08.2024, 17:03
RE: Abgrenzung zwischen SE statt und neben der Leistung in der Klausur? - von RefNdsOL - 16.08.2024, 18:19
RE: Abgrenzung zwischen SE statt und neben der Leistung in der Klausur? - von Gast112351235 - 16.08.2024, 18:36
RE: Abgrenzung zwischen SE statt und neben der Leistung in der Klausur? - von RefNdsOL - 16.08.2024, 18:54
RE: Abgrenzung zwischen SE statt und neben der Leistung in der Klausur? - von Die Spitze der Sozialkompetenz - 16.08.2024, 19:58


