14.08.2024, 20:15
(13.08.2024, 22:21)Praktiker schrieb: Ja, die ZPO sagt Gläubiger und Schuldner, wenn sie die Parteien des Vollstreckungsverfahrens meint. Allerdings sagt das BGB Gläubiger und Schuldner, wenn es die Parteien des Schuldverhältnisses meint. Das ist etwas komplett anderes, denn ob der Gläubiger auch materiellrechtlich Gläubiger ist, ist in der Zwangsvollstreckung erst einmal egal: erforderlich ist der Titel, nicht dass der titulierte Anspruch besteht, das prüft kein Vollstreckungsorgan.
Um Verwechslungen auszuschließen, kann man deshalb von Vollstreckungsgläubiger und -schuldner sprechen. Wo das wie im Rubrum nicht zu befürchten ist, genügt Gläubiger und Schuldner.
Also im Rubrum redundant, alles klar!

Dankeschön für die vielen Antworten an euch alle ihr lieben und hilfsbereiten Menschen!

Nachrichten in diesem Thema
- Gläubiger - / Kläger, ??? - von LäcksSpezialis - 09.08.2024, 18:50
RE: - Gläubiger - / Kläger, ??? - von RefNdsOL - 09.08.2024, 19:08
RE: - Gläubiger - / Kläger, ??? - von Praktiker - 10.08.2024, 17:54
RE: - Gläubiger - / Kläger, ??? - von LäcksSpezialis - 11.08.2024, 18:15
RE: - Gläubiger - / Kläger, ??? - von RefNdsOL - 11.08.2024, 19:48
RE: - Gläubiger - / Kläger, ??? - von LäcksSpezialis - 11.08.2024, 20:48
RE: - Gläubiger - / Kläger, ??? - von RefNdsOL - 11.08.2024, 21:19
RE: - Gläubiger - / Kläger, ??? - von Praktiker - 13.08.2024, 22:21
RE: - Gläubiger - / Kläger, ??? - von LäcksSpezialis - 14.08.2024, 20:15