14.08.2024, 09:03
(14.08.2024, 08:18)BW2024 schrieb: Ich denke die Aussage deiner Stammdienststelle und nicht die eines beliebigen Behördenleiters ist entscheidend. Entweder es gibt Regelungen, die einen zu langen Urlaub (bspw. alle Urlaubstage des 1. und 2. Ausbildungsjahres kombiniert) verbieten oder eben nicht. Sofern es die aber nicht gibt, würde ich mich nicht von einem Stationsleiter beeinflussen lassen, nur weil dieser genervt ist, dass die Referendare keine Lust auf seine Station haben.
Habe auch in der Verwaltungsstation 4 Wochen Urlaub genommen und würde es wieder tun. Letztlich dankt es dir keiner wenn du dich besonders reinhängst und persönliche Belange hinten anstellst, insbesondere bei derartigen Pflichtstationen. Allerdings musst du unter Umständen damit rechnen, dass dein Ausbilder entsprechend genervt reagiert und derartige Belange auch indirekt in das Stationszeugnis mit einfließen lässt...
In meinem Bundesland hatte der Ausbilder tatsächlich ein gehöriges Mitspracherecht. Ohne seine Genehmigung konnte der Urlaubsantrag erstmal nicht genehmigt werden. Kommt also immer aufs Bundesland drauf an
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Urlaub - von talahon123 - 13.08.2024, 17:29
RE: Urlaub - von RefNdsOL - 13.08.2024, 17:37
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