13.08.2024, 22:50
(09.08.2024, 21:55)Bern schrieb: Hallo,
ich versuche nach den schriftlichen nun etwas Orga zu erledigen und mir stellt sich die Frage, wie sich die Angelegenheit mit der Krankenversicherung nach dem Ref entwickeln wird.
Da man mit dem Tag der mündlichen Prüfung aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet hat man ab diesem Tag dann wohl auch keinen Anspruch auf Beihilfe mehr. Zugleich übernimmt meine KV ja aber nur den Anteil an meinen Arztrechnungen, die prozentual von ihr zu tragen sind.
Wie löst man das Problem?
Am Tag der Ladung direkt den Einstieg zurück in die GKV beantragen? Wenn ja wie? Gibt es eine "Schonfrist"?
Vielen Dank
In die GKV kannst du nur zurück, wenn du sozialversicherungspflichtig bist. Das kann passieren, wenn du ALG1 bekommst (was nur geht, wenn du neben dem Ref noch eine sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit hattest, da du als Beamter nicht in die Versicherung eingezahlt hast) oder du irgendwo angestellt wirst, wo die Grenze nicht überschritten wird.
Was nicht (!) funktioniert ist zurück in die GKV, wenn du ausschließlich Bürgergeld kriegen würdest. Da fällt man nicht aus der PKV raus (wenn du ALG1 mit Bürgergeld aufstockst hingegen schon). In dem Fall müsstest du deinen Tarif da auf einen Volltarif umstellen, was dann natürlich entsprechend teurer wird. Teilweise gibt das Jobcenter da bei Bezug von Bürgergeld einen Teil dazu, aber da kenne ich die genauen Voraussetzungen nicht.
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Krankenversicherung nach Verbeamtung (Hessen) - von Bern - 09.08.2024, 21:55
RE: Krankenversicherung nach Verbeamtung (Hessen) - von RefNdsOL - 09.08.2024, 22:10
RE: Krankenversicherung nach Verbeamtung (Hessen) - von Rewi - 13.08.2024, 22:50