13.08.2024, 22:24
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Es ist wie du sagst, die Gerichtsgebühr und die Verfahrensgebühr bleiben gleich, die Terminsgebühr verringert sich.
Der Streitwertbeschluss des Gerichts nach 63 GKG bezieht sich jedoch nur auf die Gerichtskosten. Für die Anwaltskosten erlässt das Gericht nur auf Antrag gemäß 33 RVG einen eigenständigen Beschluss.
Ausführlich dazu OLG Düsseldorf NJW-RR 2023, 844.
Es ist wie du sagst, die Gerichtsgebühr und die Verfahrensgebühr bleiben gleich, die Terminsgebühr verringert sich.
Der Streitwertbeschluss des Gerichts nach 63 GKG bezieht sich jedoch nur auf die Gerichtskosten. Für die Anwaltskosten erlässt das Gericht nur auf Antrag gemäß 33 RVG einen eigenständigen Beschluss.
Ausführlich dazu OLG Düsseldorf NJW-RR 2023, 844.
Nachrichten in diesem Thema
Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von ZivilRDDorf - 13.08.2024, 20:06
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von Praktiker - 13.08.2024, 22:12
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von Paul Klee - 13.08.2024, 22:24
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von ZivilRDDorf - 13.08.2024, 22:32
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von Paul Klee - 13.08.2024, 22:37
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von Praktiker - 14.08.2024, 05:30
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von RiLG Hessen - 14.08.2024, 19:58
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von Praktiker - 15.08.2024, 23:35
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von RiNrw - 15.08.2024, 23:49
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von Adlatus - 18.08.2024, 22:54
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von Praktiker - 20.08.2024, 19:45
RE: Streitwert bei Klagerücknahme vor mündlichen Verhandlung - von Adlatus - 20.08.2024, 21:49