13.08.2024, 14:10
Immer dran denken, es gibt zwei "Arten" des Urteilstils.
Den kurzen/verkürzten, wenn etwas unproblematisch ist:
Ergebnis
Subsumtion
Der Angeklagte handelte vorsätzlich, denn er wusste und wollte was er tat.
und den langen/normalen Urteilstil. Dieser wird dort eingesetzt, wo in der Klausur/im Urteil Schwerpunkte gesetzt werden bzw. etwas problematisiert wird.
Ergebnis
Definition
Zwischenergebnis
Subsumtion
Der Angeklagte handelte vorsätzlich. Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis all seiner Umstände. Dies liegt beim Angeklagten vor. Der Angeklagte wusste was er tat und nahm dies auch zumindest billigend in Kauf.
Man sieht also, den Gutachtenstil braucht man überhaupt nicht. Selbst der Feststellungsstil ist unnötig, dieser ist nämlich das genaue Gegenstück zum kurzen Urteilstil. (Der Angeklagte wusste und wollte was er tat, er handelte somit vorsätzlich)
Den kurzen/verkürzten, wenn etwas unproblematisch ist:
Ergebnis
Subsumtion
Der Angeklagte handelte vorsätzlich, denn er wusste und wollte was er tat.
und den langen/normalen Urteilstil. Dieser wird dort eingesetzt, wo in der Klausur/im Urteil Schwerpunkte gesetzt werden bzw. etwas problematisiert wird.
Ergebnis
Definition
Zwischenergebnis
Subsumtion
Der Angeklagte handelte vorsätzlich. Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis all seiner Umstände. Dies liegt beim Angeklagten vor. Der Angeklagte wusste was er tat und nahm dies auch zumindest billigend in Kauf.
Man sieht also, den Gutachtenstil braucht man überhaupt nicht. Selbst der Feststellungsstil ist unnötig, dieser ist nämlich das genaue Gegenstück zum kurzen Urteilstil. (Der Angeklagte wusste und wollte was er tat, er handelte somit vorsätzlich)
Nachrichten in diesem Thema
Urteilsstil - von frogseatfrogs - 30.07.2024, 09:15
RE: Urteilsstil - von Praktiker - 30.07.2024, 20:35
RE: Urteilsstil - von Negatives Tatbestandsmerkmal - 13.08.2024, 14:10