Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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09.08.2024, 11:06
Die Planstellen sind in der Regel haushalterisch nur dem jeweiligen OLG-Bezirk zugeordnet. Das heißt, nur weil du eine für den Bezirk des LG Aurich vorgesehene Planstelle besetzt, heißt das nicht, dass du auch tatsächlich dort tätig sein musst. Es kann auch sein, dass du lediglich dort eine vorgesehene Planstelle besetzt aber trotzdem im Bezirk OL oder OS tätig an einem Gericht tätig bist. Technisch gesehen wärst du in dem Fall dann abgeordnet bis an dem eigentlichen Tätigkeitsgericht eine Planstelle frei wird. Solche Vorgehen können teilweise wegen Wiederbesetzungssperren oder wie hier noch nicht freigewordener, vorgesehener Planstelle notwendig sein, wenn der Personalbedarf es erfordert.
Es geht grds. sogar soweit, dass deine Planstelle auch woanders in der Justizverwaltung sein könnte, bspw. du zum Ministerialrat auf Lebenszeit ernannt wirst, weil dort eben gerade eine eingeräumte Planstelle zur Verfügung steht, du aber dann als Richter kraft Auftrags trotzdem als Richter tätig bist bis die vorgesehene Planstelle am Gericht frei ist. Oder du wirst zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt bis eine Richterplanstelle frei ist, da ist dann aufgrund der gemeinsamen Besoldungsgruppe noch weniger Arbeit mit verbunden.
Dementsprechend ist die Frage nach der Planstelle weniger das Problem als mehr die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Dienstherr bereit ist einen Wechsel vom anscheinend bedarfsträchtigeren Bezirk Aurich in die Bezirke OL oder OS zuzustimmen.
Das solltest du am besten mal beim OLG nachfragen, die sollten dir die zuverlässigsten Auskünfte dazu geben können, ob ein Wechsel des LG Bezirks überhaupt möglich ist und ggf. unter welchen Voraussetzungen (Tauschpartner, Bedarf etc.).
Ggf. besteht ja auch die Möglichkeit an ein sehr grenznahes Gericht im Bezirk Aurich zu kommen, sofern du den Bezirk OL bevorzugst; das hilft natürlich nicht, falls du in den Bezirk OS willst.
Als Hinweis: Die Planstellen und/oder Gesuche für Richter an bestimmten Gerichten/in bestimmter Funktion werden grundsätzlich ausgeschrieben und darauf kann sich jeder auf Lebenszeit ernannte Richter bewerben, ggf. kannst du ja sonst auch mal schauen, wie es denn tatsächlich mit den ausgeschriebenen Stellen im Wunschbezirk aussieht. Das steht in den Ministerialblättern (wenn ich mich richtig erinnere) oft drin, da musst du sonst mal suchen Allerdings ist es natürlich schwer zu sagen wie die Lage in 3 - 3 1/2 Jahre nach einer möglichen Proberichterzeit aussieht, da ist dann auch wieder gerade eine Landtagswahl erfolgt und andere Haushalte etc. Das heißt, nur weil jetzt Aurich Richter braucht, heißt das nicht, dass das auch in 3 Jahren nur dort so ist.
Letztlich am besten mal an das OLG wenden und dort nachfragen, wie das Ganze dann abläuft nach der Proberichterzeit, ggf. Wechsel zwischen Bezirken und ggf. notwendige Voraussetzungen.
Es geht grds. sogar soweit, dass deine Planstelle auch woanders in der Justizverwaltung sein könnte, bspw. du zum Ministerialrat auf Lebenszeit ernannt wirst, weil dort eben gerade eine eingeräumte Planstelle zur Verfügung steht, du aber dann als Richter kraft Auftrags trotzdem als Richter tätig bist bis die vorgesehene Planstelle am Gericht frei ist. Oder du wirst zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt bis eine Richterplanstelle frei ist, da ist dann aufgrund der gemeinsamen Besoldungsgruppe noch weniger Arbeit mit verbunden.
Dementsprechend ist die Frage nach der Planstelle weniger das Problem als mehr die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Dienstherr bereit ist einen Wechsel vom anscheinend bedarfsträchtigeren Bezirk Aurich in die Bezirke OL oder OS zuzustimmen.
Das solltest du am besten mal beim OLG nachfragen, die sollten dir die zuverlässigsten Auskünfte dazu geben können, ob ein Wechsel des LG Bezirks überhaupt möglich ist und ggf. unter welchen Voraussetzungen (Tauschpartner, Bedarf etc.).
Ggf. besteht ja auch die Möglichkeit an ein sehr grenznahes Gericht im Bezirk Aurich zu kommen, sofern du den Bezirk OL bevorzugst; das hilft natürlich nicht, falls du in den Bezirk OS willst.
Als Hinweis: Die Planstellen und/oder Gesuche für Richter an bestimmten Gerichten/in bestimmter Funktion werden grundsätzlich ausgeschrieben und darauf kann sich jeder auf Lebenszeit ernannte Richter bewerben, ggf. kannst du ja sonst auch mal schauen, wie es denn tatsächlich mit den ausgeschriebenen Stellen im Wunschbezirk aussieht. Das steht in den Ministerialblättern (wenn ich mich richtig erinnere) oft drin, da musst du sonst mal suchen Allerdings ist es natürlich schwer zu sagen wie die Lage in 3 - 3 1/2 Jahre nach einer möglichen Proberichterzeit aussieht, da ist dann auch wieder gerade eine Landtagswahl erfolgt und andere Haushalte etc. Das heißt, nur weil jetzt Aurich Richter braucht, heißt das nicht, dass das auch in 3 Jahren nur dort so ist.
Letztlich am besten mal an das OLG wenden und dort nachfragen, wie das Ganze dann abläuft nach der Proberichterzeit, ggf. Wechsel zwischen Bezirken und ggf. notwendige Voraussetzungen.
Nachrichten in diesem Thema
Bewerbung Justiz - Planstelle - von flixxxxxxx - 09.08.2024, 10:15
RE: Bewerbung Justiz - Planstelle - von RefNdsOL - 09.08.2024, 11:06
RE: Bewerbung Justiz - Planstelle - von Anka - 09.08.2024, 11:15
RE: Bewerbung Justiz - Planstelle - von nachdenklich - 11.08.2024, 09:05
RE: Bewerbung Justiz - Planstelle - von RefNdsOL - 11.08.2024, 09:19
RE: Bewerbung Justiz - Planstelle - von Praktiker - 11.08.2024, 11:06