08.08.2024, 09:17
Konkretisierung: "Anwalt" ohne etwas gibt es nicht - Du meinst vermutlich Rechtsanwalt (es gibt auch noch Patentanwalt und den umgangssprachlichen "Anwalt des kleinen Mannes"...).
Assessor entsprechend: Du meinst den Rechtsassessor (Ass. iur.). Der ist heute nur noch Titel, war aber früher Amtsbezeichnung in der Probezeit (Gerichtsassessor, parallel zu Forstassessor, Bauassessor und was es sonst noch so gab oder gibt). In der Justizumgangssprache heißen die Richter auf Probe deshalb vielerorts noch Assessoren. Genutzt wird der Titel vor allem dort, wo jemand keine andere Berufs- oder Amtsbezeichnung hat, aber dennoch zeigen will, dass er beide Examina hat, also in Kammern, Verbänden usw.
Assessor entsprechend: Du meinst den Rechtsassessor (Ass. iur.). Der ist heute nur noch Titel, war aber früher Amtsbezeichnung in der Probezeit (Gerichtsassessor, parallel zu Forstassessor, Bauassessor und was es sonst noch so gab oder gibt). In der Justizumgangssprache heißen die Richter auf Probe deshalb vielerorts noch Assessoren. Genutzt wird der Titel vor allem dort, wo jemand keine andere Berufs- oder Amtsbezeichnung hat, aber dennoch zeigen will, dass er beide Examina hat, also in Kammern, Verbänden usw.
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