30.07.2024, 20:35
Zu 1: Es steht eben immer das Ergebnis oben. Ansonsten schau doch mal in BGHZ, wie es bei wirklich schwierigen Rechtsfragen formuliert wird. Natürlich heißt es dann: Nach einer Ansicht... nach einer anderen Ansicht... Der Senat entscheidet die Frage im letzten Sinne. Denn ... Nur ist über dieser Darstellung ein Satz, der das Ergebnis vorwegnimmt und kein "es fragt sich...".
Zu 2: Würde ich auch so sehen.
Zu 2: Würde ich auch so sehen.
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Urteilsstil - von frogseatfrogs - 30.07.2024, 09:15
RE: Urteilsstil - von Praktiker - 30.07.2024, 20:35
RE: Urteilsstil - von Negatives Tatbestandsmerkmal - 13.08.2024, 14:10