30.07.2024, 09:15
Hallo,
ich habe vor allem bei Z I Klausuren immer noch Probleme mit der konsequenten Einhaltung des Urteilsstils.
Darf man denn im Urteil unter keinen Umständen in dem Gutachten- oder verkürzten Gutachtenstil abrutschen, wenn es eine Stelle im Urteil gibt, die problematisch ist? Soll man in der Urteilsklausur dauerhaft im Urteilsstil bleiben?
und wie ist das in der RA-Klausur. Habe ich richtig verstanden, dass man dort den Gutachten-/verkürzten Gutachtenstil verwendet, da man ja ein materielles Gutachten erstellt, das jenem aus dem 1. Examen gleicht?
Danke für die Rückmeldung!
ich habe vor allem bei Z I Klausuren immer noch Probleme mit der konsequenten Einhaltung des Urteilsstils.
Darf man denn im Urteil unter keinen Umständen in dem Gutachten- oder verkürzten Gutachtenstil abrutschen, wenn es eine Stelle im Urteil gibt, die problematisch ist? Soll man in der Urteilsklausur dauerhaft im Urteilsstil bleiben?
und wie ist das in der RA-Klausur. Habe ich richtig verstanden, dass man dort den Gutachten-/verkürzten Gutachtenstil verwendet, da man ja ein materielles Gutachten erstellt, das jenem aus dem 1. Examen gleicht?
Danke für die Rückmeldung!
Nachrichten in diesem Thema
Urteilsstil - von frogseatfrogs - 30.07.2024, 09:15
RE: Urteilsstil - von Praktiker - 30.07.2024, 20:35
RE: Urteilsstil - von Negatives Tatbestandsmerkmal - 13.08.2024, 14:10