29.07.2024, 13:22
Hi zusammen!
Wie ist es eigentlich, wenn sich jemand zur Sicherung der HV aufgrund eines Haftbefehls gem. § 230 II StPO in Haft befindet und dann in der Hauptverhandlung gegen ihn eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt wird - muss die StA dann Antrag auf Haftfortsetzung stellen oder einen Antrag auf U-Haft?
Wie ist es eigentlich, wenn sich jemand zur Sicherung der HV aufgrund eines Haftbefehls gem. § 230 II StPO in Haft befindet und dann in der Hauptverhandlung gegen ihn eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt wird - muss die StA dann Antrag auf Haftfortsetzung stellen oder einen Antrag auf U-Haft?
Nachrichten in diesem Thema
Sitzungsdienst/ §230 II StPO - von Referendarin97 - 29.07.2024, 13:22
RE: Sitzungsdienst/ §230 II StPO - von Cenaira - 29.07.2024, 14:50
RE: Sitzungsdienst/ §230 II StPO - von Broton - 29.07.2024, 14:59
RE: Sitzungsdienst/ §230 II StPO - von Referendarin97 - 29.07.2024, 16:19