29.07.2024, 10:14
Korrigierst du an der Uni? Das wird üblicherweise unter die Übungsleiterpauschale fallen, bei der jährlich ein Betrag von 3000 Euro steuerfrei sind. Falls du bei einem Privatanbieter korrigierst und du die Minijobgrenze nicht überschreitest, gibt es steuerlich auch keine Probleme. Höhere monatliche Einkünfte müsstest du in der Steuerklasse 6 versteuern.
Nachrichten in diesem Thema
Nebentätigkeit im Ref - von lawy - 29.07.2024, 09:48
RE: Nebentätigkeit im Ref - von Grüneberger - 29.07.2024, 10:14
RE: Nebentätigkeit im Ref - von JuristinausD - 26.08.2024, 10:48