28.07.2024, 14:12
(28.07.2024, 02:25)Bildschirm22 schrieb: Auf den Bewerbungsportalen verschiedener GKen konnte ich in den Masken zur Angabe meiner Daten nur ein abgeschlossenes zweites Examen mit der entsprechenden Note angeben.Meine Erfahrung mit diesen Bewerbungsportalen ist ehrlich gesagt, dass die Dinger mehr Probleme bereiten als lösen. Immer, wenn ich meine Daten in ein solches Portal einfüge, geht irgendwo was schief. Manchmal muss man im Vorstellungsgespräch angaben wiederholen, die abgefragt wurden (was passiert, klar). Aber einmal ist eine Bewerbung zwischen der für das Portal zuständigen HR-Abteilung und dem Partner/dem Team "hängen geblieben". Mein Rat: Suche dir im Zweifel über den Webauftritt die zuständige Person fürs Recruiting raus und schreibe ne klassiche Mail-Bewerbung. Das Format ist allen bekannt und es wird keine besonderen Umstände verursachen...
Nachrichten in diesem Thema
Bewerbung für GK nach schriftlicher Prüfung - von Bildschirm22 - 28.07.2024, 02:25
RE: Bewerbung für GK nach schriftlicher Prüfung - von Jurist2024 - 28.07.2024, 08:14
RE: Bewerbung für GK nach schriftlicher Prüfung - von Forum2021 - 28.07.2024, 08:38
RE: Bewerbung für GK nach schriftlicher Prüfung - von Bildschirm22 - 28.07.2024, 11:17
RE: Bewerbung für GK nach schriftlicher Prüfung - von s3of24 - 28.07.2024, 14:12
RE: Bewerbung für GK nach schriftlicher Prüfung - von Law.NRW - 28.07.2024, 15:22
RE: Bewerbung für GK nach schriftlicher Prüfung - von Bildschirm22 - 28.07.2024, 20:18