25.07.2024, 21:54
(25.07.2024, 20:32)JuraLiebhaber schrieb: Unabhängig von der Gerichtsbarkeit: wie frei ist man in der eigenen Auswahl der Abordnungen? Ggf. was ganz anderes als Richterdienst oder gar Ausland? Hat da jemand Erfahrungen mit?
Sehr frei. Ich bin in der Sozialgerichtsbarkeit in NRW und hier kommen mehrere Male im Monat Ausschreibungen für Abordnungsstellen über den Schreibtisch bzw Mailverteiler. Auf die kann man sich dann einfach bewerben. Natürlich muss man genommen werden, aber es zwingt einen niemand zu einer bestimmten Abordnung. Wenn man Lust hat und die Stelle passt bewirbt man sich und wenn nicht dann eben nicht.
Ansonsten kann man auch einfach ohne Ausschreibung sein Interesse bekunden und dann wirkt halt geguckt was ggf möglich ist.
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Abordnung in der Sozialgerichtsbarkeit möglich? - von Therizinosaurus - 25.07.2024, 08:54
RE: Abordnung in der Sozialgerichtsbarkeit möglich? - von RefHes22 - 25.07.2024, 09:56
RE: Abordnung in der Sozialgerichtsbarkeit möglich? - von RSG - 25.07.2024, 15:56
RE: Abordnung in der Sozialgerichtsbarkeit möglich? - von JuraLiebhaber - 25.07.2024, 20:32
RE: Abordnung in der Sozialgerichtsbarkeit möglich? - von Pontifex Maximus - 25.07.2024, 21:01
RE: Abordnung in der Sozialgerichtsbarkeit möglich? - von VerzweifelterJurist - 25.07.2024, 21:54
RE: Abordnung in der Sozialgerichtsbarkeit möglich? - von Spencer - 26.07.2024, 15:55









