11.09.2013, 10:45
ÖR I
Der Kläger leidet an MS und konsumiert deshalb Cannbis in geringen Mengen. Dieses Cannabis baut er bei sich zu Hause in der Badewanne an. Künftig plant er, die Türen und Fenster verschlussicher umzubauen und einen Bewegungsmelder sowie Überwachungskameras zu installieren. Der Therapieerfolg sei ärztlich nachgewiesen, zudem betreue ein Arzt die Therapie. Andere könnten mit den Pflanzen nicht in Berührung kommen, da der Kläger sozial isoliert sei. Sein Antrag auf den weiteren Anbau der Pflanzen wurde abgelehnt, daraufhin legte der Kläger Klage ein.
Aufgabenstellung: Urteil
Der Kläger leidet an MS und konsumiert deshalb Cannbis in geringen Mengen. Dieses Cannabis baut er bei sich zu Hause in der Badewanne an. Künftig plant er, die Türen und Fenster verschlussicher umzubauen und einen Bewegungsmelder sowie Überwachungskameras zu installieren. Der Therapieerfolg sei ärztlich nachgewiesen, zudem betreue ein Arzt die Therapie. Andere könnten mit den Pflanzen nicht in Berührung kommen, da der Kläger sozial isoliert sei. Sein Antrag auf den weiteren Anbau der Pflanzen wurde abgelehnt, daraufhin legte der Kläger Klage ein.
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