17.07.2024, 06:51
Hey ihr Lieben 
Ich habe gerade das erste mal mit einer Gläubigeranfechtung nach dem Anfechtungsgesetz zu tun. Ich verstehe noch nicht ganz, welche Rechtshandlung man sinnvollerweise anficht wenn z.B. ein Grundstück übertragen wurde. Soweit ich das verstehe, kann man sowohl die Übertragung des Eigentums, als auch die Schenkung/den Kauf anfechten (?). Wonach bemisst es sich, ob man nun das eine oder das andere anficht?
Danke schonmal
Liebe Grüße

Ich habe gerade das erste mal mit einer Gläubigeranfechtung nach dem Anfechtungsgesetz zu tun. Ich verstehe noch nicht ganz, welche Rechtshandlung man sinnvollerweise anficht wenn z.B. ein Grundstück übertragen wurde. Soweit ich das verstehe, kann man sowohl die Übertragung des Eigentums, als auch die Schenkung/den Kauf anfechten (?). Wonach bemisst es sich, ob man nun das eine oder das andere anficht?
Danke schonmal

Liebe Grüße
Nachrichten in diesem Thema
Gläubigeranfechtung nach AnfG - von hugo - 17.07.2024, 06:51
RE: Gläubigeranfechtung nach AnfG - von Praktiker - 17.07.2024, 07:23
RE: Gläubigeranfechtung nach AnfG - von hugo - 17.07.2024, 08:51