16.07.2024, 17:37
Eine gute Lösung dafür gibt es wirklich nicht. Die in der Praxis gebräuchlichste Formulierung "Teilversäumnis- und Endurteil" suggeriert einen Gegensatz zwischen den Begriffen Versäumnisurteil und Endurteil, der (wie bereits richtig bemerkt wurde) nicht existiert. Endurteile sind solche die über den Streitgegenstand bzw. einen Teil des Streitgegenstands ergehen. Das trifft i. d. R. auch auf Versäumnisurteile zu. Anders ausgedrückt ist alles ein Endurteil, was kein Zwischenurteil ist.
"Teilversäumnis- und Schlussurteil" halte ich für noch unschöner, da ein Schlussurteil ein solches ist, welches die Instanz abschließt. Das steht aber ja noch nicht fest, wenn über einen Teil des Streitgegenstandes lediglich ein Versäumnisurteil ergangen ist und noch die Möglichkeit des Einspruchs besteht.
"Teilversäumnis- und Schlussurteil" halte ich für noch unschöner, da ein Schlussurteil ein solches ist, welches die Instanz abschließt. Das steht aber ja noch nicht fest, wenn über einen Teil des Streitgegenstandes lediglich ein Versäumnisurteil ergangen ist und noch die Möglichkeit des Einspruchs besteht.
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Teil- und Endurteil oder Teil- und Schlussurteil? - von Streugut - 09.07.2024, 20:06
RE: Teil- und Endurteil oder Teil- und Schlussurteil? - von Praktiker - 10.07.2024, 06:12
RE: Teil- und Endurteil oder Teil- und Schlussurteil? - von Streugut - 12.07.2024, 09:51
RE: Teil- und Endurteil oder Teil- und Schlussurteil? - von Adlatus - 16.07.2024, 17:37