14.07.2024, 16:49
Hallo zusammen,
habe von meinem Ausbilder folgenden Fall bekommen: Die Mandanten haben in einem Brautmodengeschäft Kleidung für die Hochzeit gekauft. Diese wurde auch bereits bezahlt und Probe getragen. Da an den Kleidungsstücken noch Änderungen von einer Schneiderin, die sich im selben Ort wie das Brautmodengeschäft befindet vorgenommen werden sollten, hat man sich darauf verständigt, die Kleidung im Geschäft zu lassen und von dort zur Schneiderin zu bringen. Jetzt hat das Brautmodengeschäft der Schneiderin mitgeteilt, dass es insolvent sei und daher keine Ware mehr herausgeben könne. Man solle sich an den Insolvenzverwalter melden. Bislang wurde jedoch noch kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Geschäft reagiert auf telefonische Anfragen und E-Mails nicht. Da die Mandanten Anfang September heiraten, wollen sie so schnell wie möglich die Kleidung vom Geschäft erhalten, da diese zuvor auch noch zur Schneiderin muss.
Meine Ideen:
- Antrag auf Erlass einer eV (-), da bloße Insolvenz kein ausreichender Verfügungsgrund und die bevorstehende Hochzeit auch nicht ausreichen sollte
- Antrag gegen InsO-Verwalter auf Aussonderung (-), da bislang noch kein InsO-Verfahren eröffnet und kein InsO-Verwalter bestellt. Die Mandanten sind nach meiner Ansicht zwar bereits Eigentümer geworden (Einigung und Übergabe bei Anprobe+Bezahlung) und damit aussonderungsberechtigt, allerdings bringt dies derzeit ohne InsO-Verfahren noch nichts.
- Widerruf bzw. Rückbuchung der Lastschrift, um zumindest das Geld zurückzuerhalten
Nach meiner Ansicht besteht derzeit leider wenig Habdlungsspielraum für die Mandanten, an die Kleidung zu kommen, und man könnte nur versuchen, das Geld zurückzubekommen.
Habt ihr sonst noch Ideen für diese "Schwebephase"? Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Rückmeldung
- Antrag gegen InsO-Verwalter auf Aussonderung (-), da bislang noch kein InsO-Verfahren eröffnet und kein InsO-Verwalter bestellt. Die Mandanten sind nach meiner Ansicht zwar bereits Eigentümer geworden (Einigung und Übergabe bei Anprobe+Bezahlung) und damit aussonderungsberechtigt, allerdings bringt dies derzeit ohne InsO-Verfahren noch nichts.
- Widerruf bzw. Rückbuchung der Lastschrift, um zumindest das Geld zurückzuerhalten
Nach meiner Ansicht besteht derzeit leider wenig Habdlungsspielraum für die Mandanten, an die Kleidung zu kommen, und man könnte nur versuchen, das Geld zurückzubekommen.
Habt ihr sonst noch Ideen für diese "Schwebephase"? Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Rückmeldung

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Vorgehen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens - von Topha795 - 14.07.2024, 16:49
RE: Vorgehen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens - von RefNdsOL - 14.07.2024, 18:16
RE: Vorgehen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens - von Topha795 - 14.07.2024, 21:53
RE: Vorgehen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens - von Praktiker - 14.07.2024, 21:39
RE: Vorgehen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens - von Topha795 - 14.07.2024, 21:59
RE: Vorgehen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens - von RefNdsOL - 14.07.2024, 23:41
RE: Vorgehen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens - von Topha795 - 15.07.2024, 09:27
RE: Vorgehen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens - von RefNdsOL - 15.07.2024, 10:55
RE: Vorgehen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens - von Egal - 15.07.2024, 15:05
RE: Vorgehen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens - von Praktiker - 15.07.2024, 15:33
RE: Vorgehen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens - von Topha795 - 16.07.2024, 11:06
RE: Vorgehen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens - von Praktiker - 16.07.2024, 11:44
RE: Vorgehen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens - von RefNdsOL - 16.07.2024, 12:05