09.07.2024, 20:06
Hi zusammen,
eine Frage, die mich schon ewig beschäftigt und zu der ich überall etwas anderes lese: Wenn ich 2 Streitgenossen auf Beklagtenseite habe und einer ist säumig, ergeht dann bei vollem Erfolg der Klage ein „Teilversäumnis- und Endurteil“ oder ein „Teilversäumnis- und Schlussurteil“?
Anderes Beispiel: Beklagter erkennt teilweise an. Lautet die Überschrift jetzt „Teilanerkenntnis- und Endurteil“ oder „Teilanerkenntnis- und Schlussurteil“?
Kaiser spricht in diesen Fällen immer von einem Teil- und ENDurteil, in der Formularsammlung zum Zivilprozess meines Bundeslandes heißt es hier aber stets Schlussurteil. Was ist jetzt richtig und wieso?
eine Frage, die mich schon ewig beschäftigt und zu der ich überall etwas anderes lese: Wenn ich 2 Streitgenossen auf Beklagtenseite habe und einer ist säumig, ergeht dann bei vollem Erfolg der Klage ein „Teilversäumnis- und Endurteil“ oder ein „Teilversäumnis- und Schlussurteil“?
Anderes Beispiel: Beklagter erkennt teilweise an. Lautet die Überschrift jetzt „Teilanerkenntnis- und Endurteil“ oder „Teilanerkenntnis- und Schlussurteil“?
Kaiser spricht in diesen Fällen immer von einem Teil- und ENDurteil, in der Formularsammlung zum Zivilprozess meines Bundeslandes heißt es hier aber stets Schlussurteil. Was ist jetzt richtig und wieso?
Nachrichten in diesem Thema
Teil- und Endurteil oder Teil- und Schlussurteil? - von Streugut - 09.07.2024, 20:06
RE: Teil- und Endurteil oder Teil- und Schlussurteil? - von Praktiker - 10.07.2024, 06:12
RE: Teil- und Endurteil oder Teil- und Schlussurteil? - von Streugut - 12.07.2024, 09:51
RE: Teil- und Endurteil oder Teil- und Schlussurteil? - von Adlatus - 16.07.2024, 17:37