09.07.2024, 15:20
(09.07.2024, 14:15)hyaene_mit_hut schrieb:(09.07.2024, 00:07)adiudicator schrieb: Es einfach mal "einzuwerfen", dann aber an der Prüfung teilzunehmen, erschiene mir persönlich komisch. Die Chancengleichheit verlangt da in meinen Augen auch, dass es für alle teilnehmenden Prüflinge keine Schonung o.ä. geben kann, so sehr man für deine Situation auch menschlich Verständnis hat.
Schonung? Nein, da kann man nicht mit rechnen.
Aber ich fände es schon angemessen, diesen Prüfling dann vielleicht nicht unbedingt vertiefte Fragen zum Erbrecht zu stellen. Es steht ja auch ausreichend anderer Prüfungsstoff bereit.
Kann aber gut sein, dassich das ein bisschen verklärt sehe und die Praxis da sehr viel pragmatischer ist.
Zunächst auch mein Beileid!
Es gibt hier mit Sicherheit Prüfer die sagen, dass man sich man in der Praxis dann auch nicht aussuchen kann was man macht... Zudem haben die meisten Prüfer auch einen Tag vorher im Kopf was sie prüfen werden und würden das daher nicht ändern. Die hätten wahrscheinlich eher schlechte Laune wenn sie sich dazu gezwungen fühlen würden.
Ich würde es wahrscheinlich nicht erwähnen, da es für mich schlicht nichts zur Sache tun würde, da vor der Prüfung drüber zu reden, kann den eigenen Fokus auch schnell komplett ruinieren... Entweder ich kann das für den Tag "ausblenden" und bin prüfungsfähig und gehe hin oder halt nicht.
Aber: Wenn du das sagen willst, was völlig legitim ist, dazu gibt es ja das Vorgespräch, wirst du nach dem ersten Eindruck wissen, ob dein Gegenüber jemand ist, der das hören wird und damit umgehen kann oder nicht...
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