09.07.2024, 14:15
(09.07.2024, 00:07)adiudicator schrieb: Es einfach mal "einzuwerfen", dann aber an der Prüfung teilzunehmen, erschiene mir persönlich komisch. Die Chancengleichheit verlangt da in meinen Augen auch, dass es für alle teilnehmenden Prüflinge keine Schonung o.ä. geben kann, so sehr man für deine Situation auch menschlich Verständnis hat.
Schonung? Nein, da kann man nicht mit rechnen.
Aber ich fände es schon angemessen, diesen Prüfling dann vielleicht nicht unbedingt vertiefte Fragen zum Erbrecht zu stellen. Es steht ja auch ausreichend anderer Prüfungsstoff bereit.
Kann aber gut sein, dassich das ein bisschen verklärt sehe und die Praxis da sehr viel pragmatischer ist.
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Trauerfall Familie in Mündlicher mitteilen? - von DieRechtsbar - 07.07.2024, 23:05
RE: Trauerfall Familie in Mündlicher mitteilen? - von on1 - 07.07.2024, 23:32
RE: Trauerfall Familie in Mündlicher mitteilen? - von Mindermeinung - 08.07.2024, 15:14
RE: Trauerfall Familie in Mündlicher mitteilen? - von hyaene_mit_hut - 08.07.2024, 15:48
RE: Trauerfall Familie in Mündlicher mitteilen? - von adiudicator - 09.07.2024, 00:07
RE: Trauerfall Familie in Mündlicher mitteilen? - von hyaene_mit_hut - 09.07.2024, 14:15
RE: Trauerfall Familie in Mündlicher mitteilen? - von Homer S. - 09.07.2024, 15:20
RE: Trauerfall Familie in Mündlicher mitteilen? - von Praktiker - 11.07.2024, 08:53
RE: Trauerfall Familie in Mündlicher mitteilen? - von DieRechtsbar - 12.07.2024, 11:57
RE: Trauerfall Familie in Mündlicher mitteilen? - von GefreiterDosenkohl - 05.08.2024, 22:02