Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
08.07.2024, 15:09
(08.07.2024, 13:59)VerzweifelterJurist schrieb: Ich bin am Sozialgericht und würde mich immer wieder dafür entscheiden. Denn die hier genannten Nachteile, die man als Richter z.B. in der ordentlichen Gerichtsbarkeit hat, habe ich nicht:
- Arbeitsbelastung empfinde ich als völlig moderat, nach jetzt drei Jahren komme ich eigentlich gut mit 30-35 Stunden hin (Spitzen gibt es natürlich)
- ich kann arbeiten wann und wo ich will, ich muss keinerlei Rücksprache mit anderen Richtern oÄ halten, nur für meine Serviceeinheit erreichbar sein
Für mich gibt’s keinen Job, der mehr Freiheiten bietet.
Ich habe in der Ref-Station in der Verwaltung gearbeitet und kann mir das auch immer noch gut vorstellen im Rahmen einer Abordnung. Aber langfristig gibt’s für mich eigentlich nur den Richterjob, vor allem wenn man neben dem Beruf noch andere Sachen hat, die einen erfüllen. Die reine Richtertätigkeit könnte langfristig tatsächlich etwas langweilig sein, da gibt’s in der Verwaltung glaube ich mehr Abwechslung und auch mehr Teamarbeit. Aber dafür gibt’s ja die Abordnung und auch andere Sachen, die man als Richter machen kann (Verwaltungstätigkeit, Prüfer, AG-Leiter, …).
Magst du erzählen, in welchem Bundesland du tätig bist? Das finde ich zur Einordnung der Arbeitsbelastung immer wichtig.
Und hast du damals zwischen VerwG und SozialG geschwankt und dich wegen der "Kammerfreiheit" für das SozialG entschieden oder was waren da die Gründe?
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