08.07.2024, 12:01
An das Prüfungsamt wenden in erster Linie, weil dies letztlich auch für den Erlass eines Nichtbestehenbescheides zuständig ist.
Zusätzlich alles gut vom behandelnden Arzt dokumentieren lassen und an den zuständigen Amtsarzt wenden, ggf. auch schon jetzt im Vorfeld. Durch rechtzeitige Kommunikation mit den Beteiligten hast du am Ende die besten Karten, auch um ggf. notwendige (amts-)ärztliche Untersuchungen/Bescheinigungen/Atteste fristgerecht und in erforderlicher Ausführlichkeit rechtzeitig zu erhalten. Das Prüfungsamt entscheidet am Ende - jedenfalls in Nds. aso lieber noch in dein JAG/JAO gucken - ob ein Entschuldigungsgrund vorliegt und dafür dienen bei Geltendmachung gesundheitlicher Gründe natürlich die amtsärztlichen Dokumente als Grundlage. Dementsprechend sind diese maßgeblich auch für die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs/Klage gegen einen Nichtbestehensbescheid.
Ein pauschales Nichtbestehen ohne Möglichkeit Verhinderungsgründe insbesondere gesundheitlicher Art geltend machen zu können, erscheint abwegig/unverhältnismäßig.
Zusätzlich alles gut vom behandelnden Arzt dokumentieren lassen und an den zuständigen Amtsarzt wenden, ggf. auch schon jetzt im Vorfeld. Durch rechtzeitige Kommunikation mit den Beteiligten hast du am Ende die besten Karten, auch um ggf. notwendige (amts-)ärztliche Untersuchungen/Bescheinigungen/Atteste fristgerecht und in erforderlicher Ausführlichkeit rechtzeitig zu erhalten. Das Prüfungsamt entscheidet am Ende - jedenfalls in Nds. aso lieber noch in dein JAG/JAO gucken - ob ein Entschuldigungsgrund vorliegt und dafür dienen bei Geltendmachung gesundheitlicher Gründe natürlich die amtsärztlichen Dokumente als Grundlage. Dementsprechend sind diese maßgeblich auch für die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs/Klage gegen einen Nichtbestehensbescheid.
Ein pauschales Nichtbestehen ohne Möglichkeit Verhinderungsgründe insbesondere gesundheitlicher Art geltend machen zu können, erscheint abwegig/unverhältnismäßig.
Nachrichten in diesem Thema
Größere Pause zwischen Schriftlichen und Mündlicher bzw. vorm Wiederholungsversuch - von hyaene_mit_hut - 07.07.2024, 20:05
RE: Größere Pause zwischen Schriftlichen und Mündlicher bzw. vorm Wiederholungsversuch - von guga - 07.07.2024, 20:22
RE: Größere Pause zwischen Schriftlichen und Mündlicher bzw. vorm Wiederholungsversuch - von hyaene_mit_hut - 07.07.2024, 20:30
RE: Größere Pause zwischen Schriftlichen und Mündlicher bzw. vorm Wiederholungsversuch - von RefNdsOL - 08.07.2024, 12:01
RE: Größere Pause zwischen Schriftlichen und Mündlicher bzw. vorm Wiederholungsversuch - von hyaene_mit_hut - 09.07.2024, 15:10
RE: Größere Pause zwischen Schriftlichen und Mündlicher bzw. vorm Wiederholungsversuch - von hyaene_mit_hut - 19.07.2024, 13:10
RE: Größere Pause zwischen Schriftlichen und Mündlicher bzw. vorm Wiederholungsversuch - von Joko - 19.07.2024, 14:05
RE: Größere Pause zwischen Schriftlichen und Mündlicher bzw. vorm Wiederholungsversuch - von Freidenkender - 19.07.2024, 14:54
RE: Größere Pause zwischen Schriftlichen und Mündlicher bzw. vorm Wiederholungsversuch - von Kuchen - 19.07.2024, 21:12
RE: Größere Pause zwischen Schriftlichen und Mündlicher bzw. vorm Wiederholungsversuch - von hyaene_mit_hut - 20.07.2024, 19:46