06.07.2024, 21:26
(06.07.2024, 18:32)Spencer schrieb: Seit des Einzugs des Homeoffice und der mancherorts erfolgten Abschaffung fester Arbeitszeiten sind allerdings auch die früher vorwiegend dem Richteramt vorbehalten Vorzüge relativiert worden.
Auch der Umstand, dass man grundsätzlich weisungsfrei ist, stimmt natürlich. Nur gibt es da meistens noch die 2. Instanz, manchmal noch die 3., die meine Entscheidung komplett umdrehen und durch eine völlig neue ersetzen kann. Das läuft dann letztendlich aufs selbe raus. Oder die Tatsache, dass ich keine Verwaltungsrichtlinien befolgen muss, wird dadurch relativiert, dass ich mich doch via juris und Kommentar nach den Obergerichten bzw Bundesgerichten richte. Und komplizierte bzw rechtlich uneindeutigere Fälle gehen dann wieder durch die Kammer, wo ich 1 von 3 Berufsrichtern bin und die 2 ehrenamtlichen Richter auch noch Stimmrecht haben.
Kommen wir noch zur persönlichen Unabhängigkeit. Ja, die habe ich, aber allzuoft erlebe ich gerade jüngere Richter, die aus Karrieregründen am Ende doch nicht den Konflikt in der Kammer suchen oder doch noch „freiwillig“ unbezahlte Zusatzaufgaben übernehmen bzw. brav mit dem Vorsitzenden in die Kantine trotten usw.
Oder Richter, die Erledigungen produzieren müssen („wer schreibt, der bleibt), um vom Vorsitzenden nicht irgendwann zum „Wanderpokal“ gemacht zu werden. Bzw Liebkind beim Gerichtspräsidenten machen, um bei der nächsten Geschäftsverteilung nicht das Nachsehen zu haben.
Wer Unabhängigkeit wirklich konsequent (nicht querulatorisch) lebt, gilt schnell als schwierig usw.
Das Bild vom freischwebenden Richter habe ich leider die letzten Jahre ein bisschen aufgeben müssen. Vielleicht alles allzu menschlich, aber Anspruch und Wirklichkeit fallen da eben oft auseinander. Da ist mir die ehrliche Weisungsgebundenheit in der Verwaltung doch noch lieber.
Zur persönlichen Unabhängigkeit: es ist meiner Erfahrung nach immer eine Frage, wie man es macht und kommuniziert. Probleme entstehen in erster Linie dann, wenn die restlichen Kollegen das Gefühl haben, sich nicht auf einen verlassen zu können. Wir hatten zB mehrere jüngere Kollegen am Gericht, die tagsüber teilweise für mehrere Stunden weg und auch nicht erreichbar waren, ohne sich vorher „abgemeldet“ zu haben. Das ist natürlich richterliche Unabhängigkeit und rechtlich völlig in Ordnung. Für das Sozialgefüge eines mit mehreren Kollegen besetzten Spruchkörpers aber natürlich ziemlicher Mist. Gleiches gilt zB (so schon selbst erlebt), wenn eine Kammersitzung vorberaten werden soll und die Leute nicht reinkommen wollen, „weil das nicht ihr Bürotag ist“. Im Übrigen nutzen halt auch nicht wenige Kollegen die Unabhängigkeit als Vorwand, um irgendwelche Spleens auszuleben.
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