03.07.2024, 11:30
(03.07.2024, 10:52)Friedman schrieb:(03.07.2024, 09:42)Homer S. schrieb: also es macht nicht den Anschein, als würden hier sonderlich viele Leute eine Ahnung haben von dem was sie schreiben.Dein Beitrag zur Arbeitszeit zeigt, dass höchstens du keine Ahnung hast. Ich habe mit zwei dieser Kanzleien direkt über Monate hinweg zusammengearbeitet. Deren Anwälte dort haben keine Sekunde weniger gearbeitet als ich in meiner GK. Und die Chance Partner zu werden kann man so nicht verallgemeinern. In einer dieser Kanzleien ist z.B. jedem Beteiligten ganz klar kommuniziert, dass es dort nie zu einer Partnerschaft der angestellten Anwälte kommen wird.
In einer Boutique wird im Durchschnitt deutlich weniger gearbeitet, als in einer GK, wenn auch auf hohem Niveau. In einer B kannst du unter der Woche regelmäßig zwischen 7 und 8 den Heimweg antreten, das ist bei einer GK nicht der Fall, da spielt sich dass eher zwischen 9 und 10 ab, zudem gibt es in der GK deutlich häufiger Ausreißer nach oben und ins we.
Vor Gericht bist du in beiden Kanzleitypen nicht wirklich - Wirtschaftsstrafrecht spielt zu 95 % am Schreibtisch. Die aus Hamm genannte Kanzlei hat mit den anderen genannten genau nichts gemeinsam.
Auch die Partnerperspektive unterscheidet sich kaum, schaut euch mal an wie wenige Partner die hier genannten Kanzleien in den letzten 10 Jahren hervorgebracht haben, dass kann man mit einer Hand locker abzählen. Die Perspektive nach 5 Jahren HM / FF etc. in irgendeiner Boutique Partner zu werden ist ME höher, als wenn du in der jeweiligen Kanzlei startest.
Auch das Argument mit der Ausbildung ist nur halb richtig und es kommt stark auf den jeweiligen Partner an. Ich würde hier sogar sagen, dass man tendenziell in einer GK mehr lernt, da man schlicht mehr arbeitet.
TE müsste hier also erstmal entscheiden, ob Wirtschaftsstrafrecht oder Strafrecht im Sinne von Kernstrafrecht. Zweite wichtige Info wäre, was ist denn "nicht so schlecht zahlen"? Und meines Erachtens sind auch alle genannten B raus, wenn dein erstes Argument gegen GK die Arbeitszeiten sind.
Dann wird in deiner Kanzlei für eine GK entweder vergleichsweise weniger gearbeitet oder es war halt ein Projekt, bei dem auch die Kollegen aus der B mal länger da waren - habe ja nicht gesagt, dass die ihr Berufsleben lang den Stift um 18.30 fallen lassen. Zudem bezweifele ich, dass die einer anderen Kanzlei jemals sagen würden, "der Termin passt nicht, da bin ich im Feierabend". Zudem gilt hier natürlich keine meiner Aussagen für jeden und absolut.
Mit dem Partnerargument stützt du ja eher mein Argument, dass die Partnerchancen bei den bestehenden Platzhirschen eher mies sind.
Zudem versuchen auch die genannten Kanzleien immer mehr Richtung compliance etc. zu gehen, da dort mehr Geld liegt.
Der TE rate ich dann einfach bei einem potentiellen Vorstellungsgespräch mal zu fragen, wie lange man wohl brauchen wird, bis man die nötigen HV Tage für den Fachanwalt zusammen hat. Dürfte Jahre dauern. Aber ja, B ist tendenziell mehr vor Gericht, aber das spielt sich in Größenordnungen von ein paar wenige Male im Jahr/wenn überhaupt (B) bis gar nicht/so gut wie nie (GK) ab.
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Strafrechtskanzlei NRW - von Mrs. Legal - 01.07.2024, 16:12
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