24.06.2024, 13:21
Es ging doch hier konkret um Bayern - da zählt insbesondere in der Justiz nur die Note des 2. Examens:
"Wenn Sie sich für das Amt der Richterin/des Richters oder der Staatsanwältin/des Staatsanwalts geeignet halten, sollten Sie sich schriftlich beim (...) bewerben, sofern Sie mindestens 8,00 Punkte im Endergebnis der Zweiten Juristischen Staatsprüfung erzielt haben. (...) Eventuelle Zusatzqualifikationen können erst ab einem Endergebnis in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung von mindestens 8,00 Punkten berücksichtigt werden." (Richter und Staatsanwälte, Berufe und Stellen - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)).
"Wenn Sie sich für das Amt der Richterin/des Richters oder der Staatsanwältin/des Staatsanwalts geeignet halten, sollten Sie sich schriftlich beim (...) bewerben, sofern Sie mindestens 8,00 Punkte im Endergebnis der Zweiten Juristischen Staatsprüfung erzielt haben. (...) Eventuelle Zusatzqualifikationen können erst ab einem Endergebnis in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung von mindestens 8,00 Punkten berücksichtigt werden." (Richter und Staatsanwälte, Berufe und Stellen - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)).
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AG-Zeugnisse - von Gast :) - 06.06.2024, 13:57
RE: AG-Zeugnisse - von bayref25 - 21.06.2024, 10:18
RE: AG-Zeugnisse - von Praktiker - 23.06.2024, 22:42
RE: AG-Zeugnisse - von advocatus diaboli - 24.06.2024, 08:37
RE: AG-Zeugnisse - von bayref25 - 24.06.2024, 13:21