23.06.2024, 22:42
(21.06.2024, 10:18)bayref25 schrieb: Ich empfehle dir die Lektüre eines Urteils des VG München (Urteil vom 6. Juni 2018 – M 5 K 18.250), das eine Klage gegen ein Stationszeugnis bereits als unzulässig abgewiesen hat, weil es mangels Relevanz des Zeugnisses nach bestehen der ZJS am Rechtsschutzbedürfnis fehlt - ähnliches dürfte auch für die AG-Zeugnisse gelten:
"Soweit der Kläger darauf hinweist, dass das Stationszeugnis Relevanz für eine spätere berufliche Tätigkeit entfalten könnte, trifft das nicht zu. Entscheidend für die berufliche Zukunft ist die Examensnote bzw. ergänzend sonstige Auswahlverfahren. Dem Stationszeugnis kommt hierfür keinerlei Aussagekraft zu. Denn es gibt über den Leistungsstand während einer sehr kurzen – vorliegend drei Monate umfassenden – Phase Auskunft, die bei Abschluss der Ausbildung schon erhebliche Zeit zurück liegt. Die Examensnote gibt darüber Aufschluss, wie sich der Referendar seither entwickelt hat. Den textlichen Ausführungen im angegriffenen Zeugnis kommt auch kein ehrverletzender Inhalt zu."
Das ist nur mittelmäßig überzeugend. Dann könnte man am Gymnasium nur das Abiturzeugnis anfechten, weil es am Ende nur darauf ankommt - naja...
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AG-Zeugnisse - von Gast :) - 06.06.2024, 13:57
RE: AG-Zeugnisse - von bayref25 - 21.06.2024, 10:18
RE: AG-Zeugnisse - von Praktiker - 23.06.2024, 22:42
RE: AG-Zeugnisse - von advocatus diaboli - 24.06.2024, 08:37
RE: AG-Zeugnisse - von bayref25 - 24.06.2024, 13:21