23.06.2024, 22:36
Ich weiß es nicht und habe auch keinen Kommentar zur Hand (da hast Du vermutlich schon nachgesehen?). Als Argument lässt es sich zwar hören, dass Du hier eine Vollstreckungsvoraussetzung geschaffen hast. Allerdings ist das Urteil auch eine Vollstreckungsvoraussetzung und die Klageschrift deshalb noch lang keine Zwangsvollstreckung. Ich hätte daher die Tendenz, das enger zu sehen. Letztlich ist doch die Kündigung der Grundschuld so weit weg von der Zwangsversteigerung wie die Kündigung eines Mietvertrags von der Räumungsvollstreckung. Beides sind materiellrechtliche Fragen. Ich würde die Schreiben daher auch vergleichbar abrechnen.
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Anwaltskosten für Grundschuldkündigung? - von HiFi_Typ - 21.06.2024, 22:07
RE: Anwaltskosten für Grundschuldkündigung? - von RefNdsOL - 22.06.2024, 00:52
RE: Anwaltskosten für Grundschuldkündigung? - von HiFi_Typ - 22.06.2024, 09:52
RE: Anwaltskosten für Grundschuldkündigung? - von Praktiker - 23.06.2024, 22:36
RE: Anwaltskosten für Grundschuldkündigung? - von HiFi_Typ - 24.06.2024, 17:01
RE: Anwaltskosten für Grundschuldkündigung? - von Praktiker - 24.06.2024, 18:38