23.06.2024, 14:14
(23.06.2024, 10:52)advocatus diaboli schrieb: Das es Einstiegsgehälter iHv 45k gibt, bestreitet niemand und das je nach Region und Arbeitgeber nicht mehr gezahlt wird, lässt sich wohl auch nicht bestreiten. Allerdings bewegt man sich mit so einem Gehalt statistisch betrachtet einfach in einem unterdurchschnittlichen Rahmen im Gesamtvergleich zu anderen Volljuristen. Ein genereller Vergleich ist natürlich aufgrund der unterschiedlichen Standorte und deren wirtschaftlicher Situation nur schwerlich möglich. Zumal 45k je nach Region auch schon ein überdurchschnittliches Gehalt darstellen. Demgegenüber würde wahrscheinlich niemand aus meiner ehemaligen AG zu einem derartigen Gehalt anfangen. In meiner Region verdienen teilweise Bachelor zum Berufseinstieg mehr. Dafür sind die Lebenserhaltungskosten vermutlich auch spürbar höher.
Man darf einen Fehler nicht machen: das Einstiegsgehalt als einzige wirtschaftliche Messgröße. Ich kenne nur die Auswertung von Stepstone von 2021, da haben Jurist:innen zum Einstieg durchschnittlich 52k verdient. Da wurden abertausende Datensätze ausgewertet. Wahrscheinlich dürften das mit Inflation inzwischen eher 55 - 60k sein. Da sehen 45k natürlich schlecht aus.
Jetzt muss man aber festhalten, wenn man ne durchschnittliche Papierform hat, dass das erwartbare Gehalt nicht vom Durchschnitt, sondern vom Median abhängt. Wenn Du zB 3000 Leute hast und davon gehen 200, 300 oder 500 in die GK mit 120+k, dann ist der Median sicherlich nur noch irgendwo im Bereich 45k und drunter.
Dann muss man weiter berücksichtigen, dass 45k zum Einstieg mit fetter Umsatzbeteiligung ab x Umsatz und Partnerchancen schon nach 3-4 Jahren 100+ k bedeuten können, während Kolleg:innen mit höherem Einstieg, zB 70k, evtl auch noch nach 5 Jahren bei 75 oder 80k sind, wenn die in festgefahrenen Strukturen arbeiten.
Da ich selber den Weg gegangen bin über sehr niedrigen Einstieg, hohes Risiko, aber mittlerweile teilweise das Doppelte von vielen Kolleg:innen, will ich diese Sichtweise nur nochmal betonen.
Gerade in der Anwaltschaft knallt die Peitsche hinten. Unter Umständen fährt man mit einer etwas langfristigeren Betrachtung wesentlich besser, auch wenn der AMG dann eben 5 Jahre warten muss...
Jetzt dürfen mich die, die niemals für unter 100k einsteigen würden, gerne zerreissen. Aber zB im Strafrecht sind die Angestelltendeals oft viel schlechter mittelfristig als eine (echte) freie Mitarbeit mit Partneroption.
P.S. man merkt die kurzfristige Denke mancher Einsteiger hier oft schon an den absurden Umsatzvorstellungen. Dass es ja kein Problem sei, 200k oder 300k und mehr Umsatz zu machen. Oder dass es ok sei, 1/3 vom Umsatz als Gehalt. Das mag bei GL oder CMS etc so sein. Aber wer in ner 10 Mann Bude sitzt, 270k Umsatz reisst und sich mit 90k abspeisen lässt, macht ganz sicher was falsch.
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