11.09.2013, 10:44
Strafrecht II: http://www.ja-aktuell.de/root/img/pool/u..._40-11.pdf
Dem Grunde nach vorliegend genannter Fall. Einzig kam noch dazu, dass der Eröffnungsbeschluss einen handschriftlichen Zusatz des Vorsitzenden Richters enthielt. Der Angeklagte meinte außerdem, das Gericht hätte nur 4 minuten beraten und sich damit nicht genügend Zeit genommen. Zudem sei er in seinem letzten Wort nach dem ersten Satz unterbrochen worden, weil er abschweifte.
Dem Grunde nach vorliegend genannter Fall. Einzig kam noch dazu, dass der Eröffnungsbeschluss einen handschriftlichen Zusatz des Vorsitzenden Richters enthielt. Der Angeklagte meinte außerdem, das Gericht hätte nur 4 minuten beraten und sich damit nicht genügend Zeit genommen. Zudem sei er in seinem letzten Wort nach dem ersten Satz unterbrochen worden, weil er abschweifte.
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Klausuren August 2013 - von Michael - 03.06.2013, 10:22
RE: Klausuren August 2013 - von MK - 11.09.2013, 10:41
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RE: Klausuren August 2013 - von MK - 11.09.2013, 10:42
RE: Klausuren August 2013 - von MK - 11.09.2013, 10:43
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